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ueberuns:datenschutz [23/09/2019 17:11]
Blue Change Solutions Redaktion [Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube]
ueberuns:datenschutz [13/12/2021 20:34] (aktuell)
Blue Change Solutions Redaktion [Speicherung der Trainingsdaten]
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-===== Anmeldeformular für Trainings =====+===== Training ===== 
 +==== Anmeldeformular für Trainings ====
 Wenn Sie sich per Anmeldeformular für eines unserer Trainings anmelden, werden Ihre Angaben aus dem Anmeldeformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung/Abwicklung des Trainings und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Wenn Sie sich per Anmeldeformular für eines unserer Trainings anmelden, werden Ihre Angaben aus dem Anmeldeformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung/Abwicklung des Trainings und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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 +==== Speicherung der Trainingsdaten ====
 +Die trainingsbezogenen Daten, z B. Teilnehmerdaten, werden, sofern es dem GSGVO entspricht, mindestens 5 Jahre gespeichert.
  
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 **EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 Entscheid bzgl. eingebetteter Videos** **EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 Entscheid bzgl. eingebetteter Videos**
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 Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet. Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.